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Schlachtung am Herkunftsbetrieb

Die Durchführung einer teilmobilen Schlachtung am Herkunftsbetrieb ist auf Basis der derzeitigen Rechtslage möglich und wird in Österreich bereits durchgeführt.

Eine diesbezügliche Änderung der VO (EG) Nr. 853/2004 gilt seit 9. September 2021. Dadurch wurde die Schlachtung von Rindern, Einhufern und Schweinen am Herkunftsbetrieb ermöglicht und somit im Gemeinschaftsrecht verankert. Österreich wird sich jedoch weiterhin auf EU-Ebene für Verbesserungen und diesbezügliche Erweiterungen (auch auf Schafe und Ziegen) einsetzen.

Einzelheiten für die praktische Durchführung wurden vom BMSGPK per Erlass festgelegt.

Muster Antrag auf Schlachtung im Herkunftsbetrieb

Muster Vereinbarung zwischen Schlachtbetrieb und Herkunftsbetrieb